Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Mitwirkenden am Internetauftritt www.vernetzungsstelle.de arbeiten ständig daran, die Webseite redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu gestalten und zu programmieren. Wir möchten erreichen, dass das Gleichstellungsportal für alle Besucherinnen und Besucher möglichst leicht zu nutzen ist.
Die Browser, aber auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Auch für diese Hilfsmittel optimieren wir unsere Webseite kontinuierlich.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Erklärung ist aktuell und hat den Stand von Februar 2022. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte können wir aus dem Grund einer unverhältnismäßigen Belastung leider nicht barrierefrei gestalten:
PDF-Dokumente
Auf Vernetzungsstelle.de sind PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden von uns als solche speziell gekennzeichnet.
Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung?
Wir freuen uns natürlich über Lob. Wenn Sie aber in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Sollten Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung dieses Angebots auffallen, bitte auch.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung, denn sie hilft uns, unser Angebot zu verbessern.
Unsere Adresse:
gardlo@guv-ev.de
Schlichtungsstelle
An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist eine Schlichtungsstelle zum Thema Barrierefreiheit in der IT angegliedert. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, können Sie mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an Ministerpräsident Stephan Weil zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.
"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.
Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.
Newsletter
Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.
Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe sucht eine Fachkraft für Gender Mainstreaming und Öffentlichkeitsarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit. (75%). Die Stelle bietet eine Bezahlung bis Besoldungsgruppe A 12 LBesOBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD beiVorliegen der entsprechenden Qualifikation. Bewerben können Sie sich bis spätestens 27.04.2025 online auf dem Bewerbungsportal der Stadt Karlsruhe oder senden Sie Ihre Bewerbung postalisch mit Kennziffer 300.25.002 an: Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe
Das Frauenhaus Darmstadt e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Einrichtungsleiterin (39 Stunden/Woche)
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD SuE S17. Bitte senden Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeits- & Abschlusszeugnisse) bis zum 31.03.2025 an vorstand@frauenhaus-darmstadt.de per E-Mail mit Anhang im pdf-Format.
Die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in Vollzeit für 6 Jahre. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 30.04.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Förderhinweis Vernetzungsstelle.de
