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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Familie

Gleichstellung und Familie? Da kommt häufig zuerst das Thema Vereinbarkeit in den Sinn. Aber gute Familienpolitik und Unterstützung für Familien ist natürlich mehr. Die Soziale Sicherung, insbesondere die Unterstützung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, eine gute und verlässliche Kinderbetreuung, die finanzielle Unterstützung von Familien und natürlich auch die Fragen nach Rollenbildern und Familienformen. Wir stellen Ihnen hier aktuelle Nachrichten und Materialien insbesondere für Gleichstellungsbeauftragte vor.

Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht den das Bundesfamilienministerium vorgestellt hat.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen.

Zentrale Handlungsempfehlungen:

  • Ökonomische Eigenständigkeit stärken: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
     
  • Gemeinsame Elternverantwortung fördern: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
     
  • Vulnerabilitäten beachten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
     
  • Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen: Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden. Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Weitere Informationen finden Sie auf
www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht (Langfassung)
www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht-kurzfassung

Mehr Geld für Familien, Stärkung der frühkindlichen Bildung, Demokratieförderung, Gewaltschutz

Mit Beginn des Jahres 2025 werden einige Änderungen wirksam, die Familien betreffen, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt. Die Höhe von Familienleistungen steigt, das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Mit der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes wird die frühkindliche Bildung und Betreuung gestärkt. Außerdem beginnt eine neue Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Die Maßnahmen der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention werden ab 2025 umgesetzt.

Mehr Geld für Familien

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je fünf Euro dann 297 Euro pro Monat.

Einkommen, das Eltern zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, darf nicht besteuert werden. Die Steuerfreistellung wird durch die Kinderfreibeträge gewährleistet. Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9540 Euro auf 9600 Euro im Jahr.

Kinderbetreuung verbessern

Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
  • Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung solcher Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).

 Da das Kindergeld ab 2025 mit fünf Euro stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss etwas:

  • 227 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (drei Euro weniger als 2024),
  • 299 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren (zwei Euro weniger),
  • 394 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (ein Euro weniger).

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden. Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Demokratie fördern

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur "Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie" (Förderrichtlinie "Demokratie leben!") erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Gewalt gegen Frauen bekämpfen

Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettsbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.12.2024

Väterreport veröffentlicht

Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein
Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick. Der Väterreport ist als pdf-Datei auf der Website des BMFSFJ abrufbar www.bmfsfj.de/vaeterreport

Anträge auf Elterngeld können online ausgefüllt werden

Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de auszufüllen. Die Eltern werden durch einen digitalen Assistenten bei Fragen unterstützt und die Antragsstellung wird so erleichtert. Bisher nehmen neun Bundesländer am Angebot "ElterngeldDigital" teil. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das niedersächsische Antragsformular, hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch anhand der Eingabe der Postleitzahl ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und an die Elterngeldstelle gesendet werden. Bis Ende des Jahres soll auch die elektronische Übermittlung möglich sein. Das Land Niedersachsen hat den Antragsassistenten in Kooperation mit insgesamt sieben Kommunen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die niedersächsischen Anforderungen angepasst. Das Projekt "ElterngeldDigital" ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. Der digitale Antragsprozess und die notwendige technische Infrastruktur sollen in diesem Jahr noch weiterentwickelt werden.

Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit

Die sechste Auflage des Handkommentar-Klassikers gibt Antworten auf alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Sie kommentiert detailliert die Änderungen des BEEG zur noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die aktuellsten Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Berücksichtigt sind auch die Änderungen zum Kindergeldrecht (BKGG und EStG) durch die Sozialschutz-Pakete. Der aktualisierte Handkommentar dient Praktikerinnen und Praktikern als fundierte Basisinformation für die Einschätzung juristischer Zweifelsfälle. Aufzählungen, Übersichten und Formulierungshilfen sind hilfreich für die Anwendbarkeit und praktische Umsetzung der Gesetzesvorschriften.
Dr. Friedbert Rancke, Georg Pepping (Hrsg.): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Handkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2022

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Zum Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geht es hier.

Familienportal und Infotool

Das Bundesfamilienministerium informiert unter www.familienportal.de über Familienleistungen wie Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss und verweist auf Beratungsangebote rund um das Thema Familie. Mit dem Infotool www.infotool-familie.de kann außerdem in wenigen Schritten ermittelt werden, auf welche Familienleistungen oder -hilfen voraussichtlich Anspruch besteht.

Familien in Niedersachsen

Das Familienportal des Landes Niedersachsen www.familien-in-niedersachsen.de bietet Informationen für Fachkräfte und Eltern. In der Aktionslandkarte finden Sie familienfreundliche Einrichtungen und ihre Angebote in Niedersachsen. Dazu gehören Familienbüros, Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentren, Mutter-/Vater-Kind-Kurkliniken, Familienferienstätten, EFi-Projekte sowie wellcome-Büros. Ein kostenloser monatlicher Newsletter hält Sie auf dem Laufenden. Zur Anmeldung geht es unter www.familien-in-niedersachsen.de/newsletter

Väter in Niedersachsen

Interessierte Väter sowie Fachkräfte der Väterarbeit finden im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de Informationen rund um aktive Vaterschaft, partnerschaftliche Erziehung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein kostenloser Newsletter bietet aktuelle Meldungen, Termine und Tipps rund um den Väteralltag. Er informiert außerdem regelmäßig über die Arbeit des Landesarbeitsforums "Aktive Vaterrolle" und über die Netzwerkarbeit für Väter. Zur Anmeldung geht es unter www.vaeter-in-niedersachsen.de/newsletter

Lokale Bündnisse für Familie

Die Bündnisse sollen vor Ort gemeinsame Projekte für die Belange von Familien anstoßen und in Partnerstrukturen aus Landes- und Kommunalpolitik, Unternehmen, Verbänden, Kirchen, freien Wohlfahrtsträgern und Elterninitiativen zusammenarbeiten. www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de