Gleichstellungsberichte: Gutachten und Stellungnahme bilden den Bericht
Für jeden Gleichstellungsbericht erstellt eine Sachverständigenkommission im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten, das den Stand der Gleichstellung beschreibt und Maßnahmen empfiehlt. Im zweiten Schritt nimmt die Bundesregierung zu den Empfehlungen der Sachverständigen Stellung und legt fest, welche der Empfehlungen hervorgehoben umgesetzt werden sollen. Gutachten und Stellungnahme zusammen bilden den jeweiligen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Aktuell wurde im März 2025 das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation" veröffentlicht.
Bisher veröffentlichte Gleichstellungsberichte (Gutachten und Stellungnahme):
- Dritter Gleichstellungsbericht (2021): "Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"
- Zweiter Gleichstellungsbericht (2017): "Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten"
- Erster Gleichstellungsbericht (2011): "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"
Informationen zu den Berichten finden Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation | Klimawandel trifft Frauen besonders hart
Für Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen hat der Klimawandel besonders schwere Auswirkungen. Gleichzeitig können Strategien, die einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen setzen, Geschlechterungleichheiten verschärfen. Klimapolitiken müssen daher die grundlegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels adressieren und sozial und geschlechtergerecht gestaltet werden. Das Anfang März 2025 veröffentlichte Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ der Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung gibt dafür zahlreiche Handlungsempfehlungen.
Gleichstellung als Querschnittsaufgabe bei allen Maßnahmen der Transformation
Das Gutachten untersucht die geschlechterspezifischen Auswirkungen von Klimawandel sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen für verschiedene Handlungsfelder. Dazu zählen: Energieerzeugung, zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilität, Wohnen und Ernährung sowie Gesundheit, Arbeitsmarkt, Arbeit und Zeit, Finanzen. Die Sachverständigen betonen, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verbinden muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern.
Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert unserer Gesellschaft und gehört auf die politische Agenda – auch im Rahmen der dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation. Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten liegen zahlreiche Handlungsempfehlungen vor, die dabei helfen, diese Transformation geschlechtergerecht zu gestalten. Um allen Menschen Arbeits- und Lebensweisen zu ermöglichen, die ressourcenschonend und zugleich sozial und geschlechtergerecht sind, muss der Staat zum Beispiel viel stärker in eine klimafreundliche öffentliche Daseinsvorsorge investieren. Dabei müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden. Zudem dürfen gesellschaftlich notwendige, oft frauendominierte Dienstleistungen, wie etwa Pflege, Bildung oder soziale Arbeit nicht aus dem Blick geraten.“
Die Sachverständigenkommission hatte ihr Gutachten am 7. Januar 2025 an Bundesministerin Lisa Paus übergeben. Zusätzlich liegen mit zahlreichen Expertisen und Hintergrundpapieren vielfältige Erkenntnisse und Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation vor. Die Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts unter der Leitung von Dr. Ulrike Spangenberg unterstützt diesen Prozess mit Informationen auf der Website, Vorträgen und Publikationen. Das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie auf der Website der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung. www.gleichstellungsbericht.de
Kommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen
Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt unter Leitung von Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.
Bundesministerin Lisa Paus:„Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“
Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.
Die Mitglieder der Vierten Gleichstellungsberichtskommission:
Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen
Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen
Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen
Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit
Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main
Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt/Main
Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern
Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel
Die Bundesregierung legt seit 2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.
Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an Ministerpräsident Stephan Weil zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.
"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.
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Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe sucht eine Fachkraft für Gender Mainstreaming und Öffentlichkeitsarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit. (75%). Die Stelle bietet eine Bezahlung bis Besoldungsgruppe A 12 LBesOBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD beiVorliegen der entsprechenden Qualifikation. Bewerben können Sie sich bis spätestens 27.04.2025 online auf dem Bewerbungsportal der Stadt Karlsruhe oder senden Sie Ihre Bewerbung postalisch mit Kennziffer 300.25.002 an: Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe
Das Frauenhaus Darmstadt e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Einrichtungsleiterin (39 Stunden/Woche)
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD SuE S17. Bitte senden Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeits- & Abschlusszeugnisse) bis zum 31.03.2025 an vorstand@frauenhaus-darmstadt.de per E-Mail mit Anhang im pdf-Format.
Die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in Vollzeit für 6 Jahre. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 30.04.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Tierärztlichen Hochschule Hannover
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