Materialien zum 'Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen'
Neue Fahne und Roll-up Banner mehrsprachig im Sortiment!

Gemeinsam mit UN-Women hat die Vernetzungsstelle Fahnen und Roll-Up-Banner konzipiert, mit der Kommunen und Organisationen auf den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und die weltweiten und lokalen Aktivitäten an diesem Tag und innerhalb der 16-Tage-Kampagne (Orange Days) aufmerksam machen können und die sie bei Veranstaltungen einsetzen können.
Die Materialien sind in fünf verschiedenen Varianten erhältlich:
- Für eine seitliche Hängung, Hisshoch‐Fahne, wie bei Fahnen meistens üblich oder
- als Banner‐Fahne für eine mittige Hängung.
- Die Banner‐Fahne im Querformat ist ringsherum mit einem Band verstärkt und hat an der Ober‐ und Unterkante vier Ösen.
- Das Roll‐up Banner (in geschlossener Alu‐Kassette) kann alternativ oder ergänzend aufgestellt werden und ist flexibel einsetzbar.
- Das Roll‐up Banner mit dem Slogan in verschiedenen Sprachen (in geschlossener Alu‐Kassette).
Der Bestellbogen mit weiteren Informaitonen sowie einer Kostenübersicht steht hier zum Download bereit.
Bitte beachten Sie die Bestellfristen, wenn die Materialien vor dem 25.11. des Jahres bei Ihnen sein sollen!

Bestellungen mit eigenem Logo
sind bis zum 15. Oktober möglich!
Bestellungen ohne zzgl. Logo
und Auslegernaht sind bis zum
01. November des Jahres möglich.

Neben den Fahnen und den Roll-Up-Bannern steht jetzt auch eine Druckdatei für Brötchentüten zur Verfügung, die bei Aktionen und Veranstaltungen eingesetzt werden können. Mit dem Erwerb der Druckdatei für die Brötchentüten gibt es die Möglichkeit, an den dafür vorgesehenen Stellen eigenen Text und/ oder ein eigenes Logo zu platzieren und die Tüten selber zu drucken (eigene Druckerei oder Druckerei der Bäcker-Innung der Region). Die Brötchentüte hat folgende Maße: Vorderseite: 20 x 42 cm, Seiten: 8 x 44 cm, Rückseite: 20 x 44 cm.
Der Bestellbogen mit einer Übersicht über die Kosten steht hier zum Download bereit.
Materialien zum Internationalen Frauentag
Fahne, Roll-up und Aktionsklatschen

Die Vernetzungsstelle bietet verschiedene Materialien zum Internationalen Frauentag an. Eine Fahne kann vor Rathäusern, Kreishäusern oder an anderen Stellen gehisst werden, um die Bedeutung dieses Tages zu betonen und auch, um zum Ausdruck zu bringen, dass von der Kommune Impulse ausgehen, um die Gleichberechtigung voran zu bringen.
Die Fahne wird in zwei Varianten produziert: Hisshoch-Fahne = seitliche Hängung, wie bei Fahnen meistens üblich. Banner-Fahne = mittige Hängung, Die Maße betragen je 120x300 cm. Ein passendes Roll-up Banner (in geschlossener Alu-Kassette) kann alternativ oder ergänzend aufgestellt werden. Hier gibt es die Möglichkeit, ein eigenes Logo mit einzudrucken. Dafür wird das Logo als EPS-Datei, im Endformat angelegt als PDF-Datei oder als JPEG- oder TIFF-Datei mit einer Auflösung von mind. 200 dpi benötigt. Das Banner hat eine Größe von 85x220 cm.
Für Aktionen und um den Anliegen der Frauen mehr Gehör zu verschaffen, sind Aktionsklatschen erhältlich.
Der Bestellbogen mit einer Übersicht über die Kosten steht hier zum Download bereit.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte Niedersachsen

Welche Aufgabe hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen? Wie soll die Gleichberechtigung umgesetzt werden? Dieser überarbeitete, kurze und übersichtliche Flyer (Stand 11/2024) eignet sich zur Kurzinformation für Politik und Verwaltung sowie für alle, die sich für Gleichstellung interessieren und engagieren. Der Flyer kann nur noch als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen von Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz | Gleichstellungsbeauftragte in Kommunen

Dieser kurze und übersichtliche Flyer (Stand Mai 2023) eignet sich zur Weitergabe an die Verwaltungsspitze, zur Information der Mitglieder des Rates oder der Öffentlichkeit, zur Auslage in der Verwaltung und auch für Frauen, die sich für dieses Amt interessieren. Hier finden Sie:
- die Beschreibung des Aufgabenbereiches der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
- die Eingangsvoraussetzungen zur Übernahme des Amtes.
Es soll eine Unterstützung für Ihre Arbeit sein. Der Bestellbogen mit einer Übersicht über die Kosten für gedruckte Exemplare bei Versand steht hier zum Download bereit. Weitere Informationen zur Gleichstellungsgesetzen in den Bundesländeren finden Sie hier.
Mein Geld - meine Entscheidung! Finanztipps für Frauen
aus dem Projekt "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen"

Die Vernetzungsstelle hat im Rahmen des Projektes "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen" eine Broschüre veröffentlicht, die sich mit den Themen Vermögensaufbau und Vorsorge auseinandersetzt und erste wichtige Schritte für die finanzielle Unabhängigkeit der Frau vermittelt. Die Broschüre führt Frauen in die Grundlagen der Geldanlage ein, vermittelt Finanztipps und unterstützt dabei, eine eigene Anlagestrategie zu finden. Hauptziel ist es, Frauen dazu zu ermutigen, sich mit der aktuellen und vor allem zukünftigen finanziellen Situation auseinanderzusetzen und die eigenen Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Zum Equal Pay Day 2024 ist eine ergänzte Neuauflage erschienen.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus Niedersachsen können die Broschüre kostenlos bestellen. Kontaktieren Sie hierfür Katja Möker, moeker@guv-ev.de. Die Inhalte sind außerdem online abrufbar unter mein-geld-meine-entscheidung.de.
Die UN-Frauenrechtskonvention in der politischen Praxis
aus dem Projekt "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen"

Was ist eigentlich die UN-Frauenrechtskonvention? Warum nennen manche Leute sie CEDAW? Was regelt die Konvention? Welche Auswirkungen hat ein internationales Gleichstellungsinstrument auf Kommunen? Und wer überprüft die Einhaltung? Diesen und anderen Fragen geht die Broschüre auf den Grund. Sie hat die wichtigsten Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention gesammelt. Anhand beispielhafter kommunaler Aktivitäten wird in der Broschüre erläutert, welche Wirkungsweise das Abkommen im politischen Alltag hat. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen können kostenlos Broschüren bestellen. Wir verschicken sie je zu 160, 320 oder 480 Exemplaren. Kontaktieren Sie hierfür Katja Möker, moeker@guv-ev.de. Unter www.cedaw-in-niedersachsen.de steht das Heft auch zum Download bereit.
Stempel
'Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten'

In einigen Bundesländern gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen, als Voraussetzung für ihre Mitwirkung. Hat die Gleichstellungsbeauftragte nicht mitgewirkt, sind die Entscheidungen und Beschlüsse rechtlich anfechtbar. So ist es z.B. in Niedersachsen. Solche Beschlussvorlagen kann die Gleichstellungsbeauftragte selbstverständlich nicht mitzeichnen. Zur Vereinfachung des Verfahrens bieten wir diesen Stempel: "Hier war ich nicht beteiligt, hier konnte ich nicht mitwirken, und das dokumentiere ich hier!". Wir hoffen, dass der Stempel nur selten zum Einsatz kommt! Das Bestellformular steht hier zum Download bereit.
Bestellungen
Bestellungen können Sie uns über die jeweiligen Formulare zuschicken.
Für Fragen wenden Sie sich an
Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.
Sodenstr. 2
30161 Hannover
Telefon (0511) 33 65 06 20
kontakt@guv-ev.de