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Minijobs und geringfügige Beschäftigung

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 538 Euro (bisher 520 Euro) monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab und werden daher insbesondere für Frauen zur Falle. Da der Mindestlohn und die Minijobgrenze (seit Oktober 2022) miteinander verknüpft sind, haben Minijobber die Möglichkeit, weiterhin bis zu 43 Stunden pro Monat / durchschnittlich 10 Stunden pro Woche zu arbeiten. Genauere Angaben zu den Verdienstgrenzen und weiteren Regelungen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn – Minijob-Entgeltgrenze wird auf 520 Euro erhöht

Das Bundeskabinett hat im Februar 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Zugleich sollen Maßnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 23.2.2022)

Deutscher Frauenrat zur Gesetzesänderung

"Der Deutsche Frauenrat betont in aller Deutlichkeit, dass eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die geschlechtsspezifische, ungleiche Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit manifestiert, statt dieser entgegenzuwirken.
Nicht nur sind Minijobs als „Zuverdienst“ weder sozial abgesichert noch existenzsichernd und tragen zur finanziellen Abhängigkeit von (Ehe)Partner*innen bei, sie sind darüber hinaus auch steuerfrei und verstärken dadurch den Steuervorteil des Ehegattensplittings." Die gesamte Stellungnahme ist auf der Website des Deutschen Frauenrates abrufbar.

Broschüren von Gleichstellungsbeauftragten

Region Hannover | Einmal Minijob - immer Minijob?
Viele sehen den Minijob als die Chance zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. Besonders Mütter wählen ihn nach einer beruflichen Auszeit, entweder um auf diese Weise zum Familieneinkommen beizutragen oder als Brücke zum Wiedereinstieg ins Berufsleben. Doch nur wenigen gelingt der Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung. "Der Minijob ist eine Berufsfalle - besonders für Frauen, die rund zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten ausmachen" so die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover, Petra Mundt. Mit der Broschüre "Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!" will die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region Hannover daher Minijoberinnen informieren und dabei unterstützen, ihre Rechte einzufordern. 

Minijob-Zentrale

Aktuelle Informationen, Gesetzesgrundlagen und mehr finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. www.minijob-zentrale.de