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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an Ministerpräsident Stephan Weil zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

Termine

Alle Termine >>>
03.03.2025 | Ausstellung „Geniale Frauen- Geniale Erfindungen“

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe sucht eine Fachkraft für Gender Mainstreaming und Öffentlichkeitsarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit. (75%). Die Stelle bietet eine Bezahlung bis Besoldungsgruppe A 12 LBesOBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD beiVorliegen der entsprechenden Qualifikation. Bewerben können Sie sich bis spätestens 27.04.2025 online auf dem Bewerbungsportal der Stadt Karlsruhe oder senden Sie Ihre Bewerbung postalisch mit Kennziffer 300.25.002 an: Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe

Das Frauenhaus Darmstadt e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Einrichtungsleiterin (39 Stunden/Woche)
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD SuE S17. Bitte senden Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeits- & Abschlusszeugnisse) bis zum 31.03.2025 an vorstand@frauenhaus-darmstadt.de per E-Mail mit Anhang im pdf-Format.

Die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in Vollzeit für 6 Jahre. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 30.04.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Tierärztlichen Hochschule Hannover

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de