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Dritter Women-on-Board-Index (WoB-Index) Niedersachsen zur Gleichberechtigung in Führungspositionen

Frauenanteil in Aufsichtsgremien mit Beteiligungen des Landes und der Kommunen steigt / Entwicklung in der Privatwirtschaft stagniert

Bei der gleichberechtigten Teilhabe haben die Unternehmen in Niedersachsen noch hohen Nachholbedarf. Das zeigt die aktuelle dritte Studie der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – der sogenannte Women-on-Board-Index Niedersachsen (WoB-Index). Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien und Top-Managementpositionen der 103 größten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen bleibt im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und lässt damit noch viel Luft nach oben.

Die Landesbeteiligungen verzeichnen demnach einen Frauenanteil von 30,6 Prozent (2023: 26,8 Prozent) in den Aufsichtsgremien, während kommunale Unternehmen einen Anteil von 32,8 Prozent (2023: 27,7 Prozent) vorweisen. In der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil bei 28,5 Prozent, was eine nur sehr minimale Steigerung zum Vorjahr bedeutet (2023: 28,2 Prozent). Im Top-Management der öffentlichen Unternehmen zeigt sich derweil eine uneinheitliche Entwicklung. Bei den untersuchten Landesbeteiligungen ist der Frauenanteil auf 26,3 Prozent (2023: 25,6 Prozent) gestiegen, während er bei den kommunalen Unternehmen auf 22 Prozent (2023: 27,3 Prozent) deutlich gesunken ist. Auch in der Privatwirtschaft verzeichnet das Top-Management einen (wenn auch nur leichten) Rückgang auf 15,1 Prozent (2023: 15,4 Prozent).

Die aktuellen Studienergebnisse sowie weitere Informationen können unter https://niedersachsen.wob-index.de eingesehen werden.

Bericht | Frauen in Führungspositionen

Die Bundesregierung hat die "Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes" veröffentlicht. Die Ergebnisse sind als Broschüre mit Stand Juni 2024 im pdf-Format auf der Website des BMFSFJ zum Download eingestellt.

Zweites Führungspositionengesetz in Kraft getreten

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Führungspositionengesetzes (FüPoG II) am 12. August 2021 gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Vorstands- und Aufsichtsgremien großer deutscher Unternehmen, für Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie für bestimmte Spitzenposten im öffentlichen Dienst. Das FüPoG II baut auf den Regelungen des ersten Führungspositionengesetzes von 2015 auf und entwickelt diese fort. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Frauen in Führungspositionen: Entwicklung seit 2015

Eine interaktive Anwendung des Bundesfamilienministeriums veranschaulicht die Entwicklung. www.bmfsfj.de/quote 

NiKa e. V.

Das Niedersächsische Karrierenetzwerk für Frauen im öffentlichen Dienst - www.nika-netzwerk.de.