Wohnen und Gleichstellung?
Ein Recht auf Wohnen oder Wohnraum ist bisher nicht im Grundgesetz verankert. Allerdings ist der Schutz der Wohnung dort zu finden. Bei den Vereinten Nationen spielt das Menschenrecht Wohnen aber durchaus eine Rolle. Seit 2000 gibt es sogar eine UN-Sonderberichterstattung zum Menschenrecht auf Wohnen. Aktuell ist in Deutschland in Bezug auf Wohnen insbesondere vom knappen Wohnraum die Rede. Darüber hinaus spielen die höheren Kosten für Miete und Unterhalt der Wohnung eine große Rolle. Für die Gleichstellungsthematik sind verschiedene Anknüpfungspunkte zu erkennen, dazu gehören die Kosten, z.B. bei Alleinerziehenden, die fehlenden Wohnungen z.B. für Frauen, die aus dem Frauenhaus ausziehen wollen, die Frage nach Diskriminierung bei der Wohnungssuche und natürlich auch die Planung von Wohngebieten. Zu letzterem gehört auch die Frage der familienfreundlichen Infrastruktur oder die Frage nach Sicherheit und Barrierefreiheit. Auch die Thematik obdachloser Frauen ist in letzter Zeit stärker in den Fokus gerückt.
Niedersachsen - Unterstützung von Wohnungslosen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Wohnungslosigkeit kann viele Ursachen und Auswirkungen haben. Neben der Wohnungslosigkeit geht es um psychische Probleme, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Verschuldung bis hin zu Gewalterfahrungen. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Situation (§ 67 SGB XII). Ein niedrigschwelliges Auffangsystem dafür ist die "Unterstützung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten" – oftmals verkürzt "Wohnungslosenhilfe" genannt. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.
In Niedersachsen ist dieses Hilfesystem jetzt durch einen Rahmenvertrag zwischen dem Land, den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden sowie freien Trägern auf neue und verlässliche Beine gestellt worden.
Durch den Rahmenvertrag, der rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft tritt, werden nicht nur bereits bestehende Regelungen abgesichert. Ein zentraler Bestandteil ist auch die Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Hilfesystem, um Frauen und vulnerablen Gruppen einen besseren Zugang zu Hilfsangeboten zu eröffnen und teilstationäre Angebote zu ermöglichen. Um innovative Ansätze zu fördern, beinhaltet die Vereinbarung auch Möglichkeiten zur Erprobung neuartiger Konzepte.
"Insbesondere die Bedürfnisse wohnungsloser Frauen müssen wir noch stärker in den Blick nehmen", so Niedersachsens Sozialstaatssekretär Heiger Scholz. "Betroffene Frauen brauchen eine andere Ansprache und gehen andere Wege, um solche Schwierigkeiten zu überwinden. Wohnungslose Frauen leben oft nicht öffentlich sichtbar auf der Straße, sie entsprechen nicht irgendeinem Klischee. Und dennoch liegt ihr geschätzter Anteil an allen Wohnungslosen bei etwa einem Viertel." Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, das bereits sehr gut aufgestellte Hilfesystem auf den Prüfstand zu stellen und es gemeinsam noch besser zu machen. So können neuere Erkenntnisse und Ergebnisse von erfolgreichen Modellprojekten leichter ins Regelsystem überführt werden. In Niedersachsen laufen derzeit z.B. Modellprojekte für wohnungslose Frauen, zur Eingliederung wohnungsloser Menschen in Arbeit und zur Selbstvertretung Wohnungsloser. In Braunschweig wurde mit der Beratungsstelle "Unter uns" ein niedrigschwelliger Treffpunkt und geschützter Anlaufbereich ausschließlich für Frauen geschaffen.
Im vergangenen Jahr 2021 wendete das Land für die Finanzierung an Angeboten der "Wohnungslosenhilfe" über 40 Millionen Euro auf. Das Angebot umfasst derzeit 61 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es mindestens eine Anlaufstelle. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 16 Beratungsstellen der sog. Nachgehenden Hilfe.
Derzeit gibt es keine aktuelle Erhebung, wie viele Menschen in Niedersachsen wohnungslos sind. Die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) ermittelt aber jährlich die Anzahl derjenigen, die den Weg ins Hilfesystem gefunden haben. Dies waren für das Jahr 2020 insgesamt rund 4.100 betreute Personen, davon 1.961 in der Ambulanten flächenorientierten Hilfe, 1.662 in der Stationären Hilfe und 486 in der sog. Nachgehenden Hilfe. Für die Hilfesuchenden in niedrigschwelligen Angeboten sind in den Tagesaufenthalten rund 15.800 Hilfefälle und in den Basisangeboten etwa 10.400 Personen dokumentiert worden. In diesem Jahr wird erstmals eine bundesweite Wohnungslosenberichterstattung eingeführt. Mit den ersten Daten auch für Niedersachsen ist Mitte 2022 zu rechnen.
Gender Planning in den Medien
"Gender Planning - eine gerechte Stadt für alle". Podcast von NDR Info Perspektiven vom 10.06.2021. Michael von Latz und Charlotte Horn. www.ndr.de/Gender-Planning-eine-gerechte-Stadt-fuer-alle,genderplanning106.html.
Und auch auf NDR.de: "Gender Planning: Mehr Sicherheit für Frauen in Städten". Zur Website des NDR.
Auch das ZDF hat eine Themenseite zu Gender Planning. Zur Website des ZDF.
Gender Mainstreaming in den Handlungsfeldern der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Veröffentlichungen und Informationen des Landes Berlin zu Gender Mainstreaming in der Planung. www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/gender_mainstreaming/de/download/index.shtml
Recht auf Wohnen
Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zur Website des Instituts.
Die Bundeszentrale für politische Bildung zum "Recht auf (menschenwürdiges) Wohnen". Zur Website der BpB.
NeuRaum - Wohnen nach dem Frauenhaus
In Berlin finden Frauen mit ihren Kindern, die vor häuslicher Gewalt in eins der sechs Berliner Frauenhäuser fliehen mussten und deren Beratungsprozess dort weitestgehend abgeschlossen ist, beim Caritas NeuRaum Projekt eine Wohnung sowie begleitende Unterstützung. Informationen auf der Website der Caritas Berlin.
Übergangswohnen bei der AWO Region Hannover
Die AWO Region Hannover hat Übergangswohnungen in Betrieb genommen, die Frauen nach ihrem Aufenthalt in einem Frauenhaus bewohnen können. Das Übergangswohnen der AWO Region Hannover ist vorrangig für Frauen und Kinder vorgesehen, die keinen Frauenhausplatz mehr benötigen und vorher in einem Frauenhaus in der Region Hannover untergebracht waren. Zur Website der AWO.
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zur Website der ADS.
Unterstützung für obdachlose Frauen in Hamburg
Der Verein Kemenate Frauen Wohnen e.V. will die Öffentlichkeit auf die besonderen Lebenslagen wohnungsloser Frauen aufmerksam machen und die Situation der betroffenen Frauen verbessern. https://kemenate-hamburg.de
Bremer Beginenhof
Der Bremer Beginenhof steht hier nur als ein Beispiel des Modells Beginenhof. Getragen wird er von einem Verein, dessen Ziel es ist, die Beginenkultur, d.h. die Entwicklung von generationsübergreifenden Wohn- und Wirtschaftsprojekten für Singlefrauen wieder zu beleben. Informationen zu diesem und weiteren Beginenhöfen finden Sie beim Dachverband der Beginen e.V. unter www.dachverband-der-beginen.de.