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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Gewalthilfegesetz dringend notwendig

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat sich zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ geäußert, das vom Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faser vorgestellt wurde. Das Lagebild bietet eine bundesweite Übersicht zur Partnerschaftsgewalt und innerfamiliärer Gewalt von und gegen alle Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister).

Erschreckende Bilanz
Im Vergleich zu 2022 Jahr zeigt sich 2023 erneut eine Steigerung der registrierten Fälle von häuslicher Gewalt um weitere 6,5 Prozent. So wurden 2023 insgesamt 256.276 Fälle von häuslicher Gewalt (gegenüber 2022: 240.547) erfasst. Im Bereich Partnerschaftsgewalt ist ebenfalls eine Steigerung von 6,4 Prozent zu verzeichnen, mit insgesamt 167.639 Fällen (2022: 157.550). Wie bereits in den Vorjahren handelt es sich bei den Betroffenen von häuslicher Gewalt überproportional um Frauen, wobei 79,2% Prozent der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent von häuslicher Gewalt weiblich sind. In 75,6 Prozent der Fälle von häuslicher Gewalt und 77,6 Prozent der Fälle von Partnerschaftsgewalt waren die Tatverdächtigen Männer. Diese Statistiken erfassen allerdings nur die polizeilich registrierten Fälle. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Diese Zahlen sind äußerst besorgniserregend. Häusliche und Partnerschaftsgewalt sind keine individuellen Schicksalsschläge. Sie offenbaren ein zentrales, gesamtgesellschaftliches Problem und eine der am häufigsten auftretenden Menschenrechtsverletzungen.
 
Alarmstufe Rot
Trotz der seit Jahren alarmierenden Zahlen gibt es immer noch viel zu wenig Unterstützung für Betroffene von häuslicher Gewalt: zu wenig Beratungsangebote, zu wenig Plätze in Frauenhäuser und zu wenig Angebote für Täter. Und das obwohl Deutschland die Istanbul-Konvention unterzeichnet hat und sich damit zum Ausbau von Gewaltschutzmaßnahmen verpflichtet hat.
 
Dringender Handlungsbedarf
Die Bundesregierung muss handeln und der Verabschiedung und Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes höchste Priorität einräumen. Der individuelle Rechtsanspruch von Gewaltopfern ist dabei ein wichtiges – und derzeit einziges – Instrument für Betroffene von häuslicher Gewalt, um die ihnen zustehende staatliche Verpflichtung des Schutzes und der Unterstützung auch tatsächlich erwirken zu können und somit unabdingbar.
 
Die Täterarbeit stellt in diesem Zusammenhang – wie Innenministerin Nancy Faeser betonte – eine wichtige Präventionsmaßnahme zum Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt dar. Täterarbeit verhindert Gewalt präventiv, indem Gewalt ausübende Menschen in Verantwortung genommen und eine grundlegende Verhaltensänderung ermöglicht wird. Aus diesem Grund umfasst die Täterarbeit auch einen zentralen Bestandteil der Istanbul-Konvention, den es ebenfalls dringend umzusetzen gilt, um nachhaltig Gewalt zu bekämpfen.
 
Häusliche Gewalt ist teuer
Wir können und wollen uns häusliche und sexualisierte Gewalt nicht „leisten“- Sie richtet unermessliches körperliches und seelisches Leid bei Frauen und Kindern an. Den finanziellen Schaden, der in Folge etwa durch Arbeitsunfähigkeit, Traumatisierung, Therapien, Gerichtsprozesse und Gefängnisaufenthalte der Täter entsteht, den tragen wir alle. Pro Einwohner:innen: ca. 642 € pro Jahr Euro. Quelle: EIGE, 2021: Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt
 
Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gewaltschutzgesetz schnellst möglich zu verabschieden, und die essentiellen Bausteine umzusetzen:

  • Einen ausreichenden und bedarfsgerechten Ausbau und eine finanzielle Absicherung des Beratungs- und Hilfesystems besonders für gewaltbetroffene Frauen auf den Weg zu bringen.
  • Einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung - unabhängig von der Einkommenssituation, dem gesundheitlichen Zustand, dem Wohnort, von Sprachkenntnissen oder dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen - zu ermöglichen.
  • Eine Kostenfreiheit der Schutz-und Beratungsleistungen für von gewaltbetroffene Personen zu gewährleisten.
  • Maßnahmen der Täterarbeit als präventiven Ansatz zur Vermeidung weiterer Gewalt auszubauen.
  • Einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 7.6.2024

30 Jahre Vernetzungsstelle

Wir sammeln hier Eindrücke aus 30 Jahren Gleichstellungsarbeit. In loser Reihenfolge werden wir "Fundstücke" aus unserem Archiv und darüber hinaus veröffentlichen. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. Aktuell ergänzt sind Eindrücke vom Parlamentarischen Abend im April 2024. >>>weiterlesen

Beratungsstellen und Hintergrundinformationen zum Thema Zwangsheirat

TERRE DES FEMMES betreibt seit vielen Jahren eine Website zum Thema Zwangsheirat. Nun wurde die Seite umfassend neu gestaltet, aktualisiert und mit neuen Funktionen versehen.Sie finden auf der Website:

  • Bundesweite Beratungsstellensuche (mit diversen Filterfunktionen)
  • Hilfestellungen für (potenziell) Bedrohte und Betroffene
  • Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen für helfende Dritte

www.zwangsheirat.de

Niedersachsen | HORIZONTE - Qualifikation von Frauen für das höhere Management

Die Polizeiakademie Niedersachsen bietet mit HORIZONTE ein 15-monatiges organisationsübergreifendes Qualifizierungsprogramm für Frauen mit mehrjähriger Führungserfahrung für den Aufstieg ins höhere Management. Die Basis des Programmes bildet eine Seminarreihe in modularem Aufbau zur weiteren Qualifizierung und zum Kompetenzausbau, in der es um den Perspektivwechsel von der (Personal-)Führung hin zu Management und Leitung geht sowie um die Fokussierung der eigenen Kompetenzen und deren Entwicklung. Zurzeit wird der 6. landesweite Durchgang vorbereitet, der im September 2024 starten wird. Veranstaltungsort für die Seminare wird Hannover sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizeiakademie Niedersachsen

Termine

Alle Termine >>>
15.09.2024 | 28. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
24.09.2024 | „Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ – 2-tägige Fortbildung
25.11.2024 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'
06.02.2025 | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
14.02.2025 | One Billion Rising for Justice - der weltweite Aktionstag für Gerechtigkeit

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sucht für Ihre Geschäftsstelle in Berlin eine*n Projekt- und Teamkoordinator*in (w_m_d). Die Vollzeitstelle ist befristet bis zum 31.08.2025. Die Fortführung wird angestrebt. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 06.07. möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der BAG.

Die Stadt Karlsruhe sucht im Büro der Gleichstellungsbeauftragten eine Fachkraft für gleichstellungsorientierte Personalarbeit (Sachbearbeitung) zum 01.09.2024 in VZ oder TZ. Die Stelle bietet je nach Qualifikation und Berufserfahrung Entwicklungsmöglichkeiten bis Entgeltgruppe 12 TVöD beziehungsweise Besoldungsgruppe A 13g LBesOBW.  Bewerbungen sind bis zum 07.07.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Karlsruhe

Die Stadt Aurich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit oder Teilzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 13.07.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Aurich.

Die Stadt Fulda sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin in der Funktion als stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (HGlG) ,in Vollzeit. Die Stelle wird nach EG 10 TvöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 14.07.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Fulda.

Die Gemeinde Blankenfelde - Mahlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeaufragte (m/w/d). Die Stelle wird nach EG 11 TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 31.07.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.

Die Stadt Osterholz-Scharmbeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Teilzeitstelle wird nach Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. Besodungsgruppe A 11 NBesG bezahlt. Bewerbungen sind bis zum 05.08.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

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