04|25 STELL DIR VOR MÄNNER VERDIENEN SOVIEL WIE FRAUEN ...
Gender Pay Gap auch in öffentlichen Verwaltungen und in der Politik
Aktuell beträgt der Gender Pay Gap in Deutschland 18%. Obwohl ‚gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit‘ durchaus ein gesellschaftlicher Konsens ist, klafft nach wie vor eine Lücke zwischen den Entgelten von Männern und Frauen. Seit 1957 ist die Entgeltgleichheit eine Vorgabe der EU (früher EWG).
Ungerechte Bezahlung und Entgeltungleichheit ist auch im öffentlichen Dienst zu finden. Nur weil ein Tarifvertrag angewendet wird, heißt es nicht, dass es keine Lohndiskriminierung gibt, denn die Bewertung von Berufen erfolgt nicht im luftleeren Raum und ist durch historische Entwicklungen z.B. typisch traditioneller „Frauen- und Männerberufe“ geprägt. Seit 2015 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft, welches im Übrigen auch für den öffentlichen Dienst gilt. Es verpflichtet Unternehmen und Behörden zu prüfen, ob Entgeltgleichheit herrscht und ermöglicht Beschäftigten eine Auskunft über das eigene Gehalt und Vergleichsgehälter zu bekommen. Bislang findet das Gesetz wenig Anwendung in den Unternehmen. Hier soll die neue Entgelttransparenzrichtlinie der EU (Publications Office (europa.eu)) Abhilfe schaffen. Diese muss 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten werden Unternehmen dann verpflichtet, die Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit offenzulegen Je nach Größe müssen sie einen jährlichen Bericht erstellen.
Bereits 2010 haben die Wissenschaftlerinnen Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll den „eg-check“ (entgeltgleichheits-check) entwickelt. Die Prüfung erfolgt mittels drei Instrumenten: Statistiken, Regelungs-Check und Paarvergleiche. Mit diesen Prüfinstrumenten kann eine Ungleichbehandlung der Geschlechter beim Arbeitsentgelt sichtbar gemacht werden. Jeder Entgeltbestandteil kann dabei separat geprüft werden.
Einen Durchbruch zum Thema Entgeltgleichheit konnte die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Müllheim Astrid Siemes-Knoblich im März 2023 erringen, da ihr vom Verwaltungsgericht Freiburg ein Schadenersatz zugesprochen wurde. Außerdem muss das künftige Altersgeld der höheren Besoldungsgruppe angepasst werden. Astrid Siemes Knoblich hatte aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2021 geklagt, als sie erfahren hatte, dass sowohl ihr Vorgänger im Amt als auch ihr Nachfolger höher besoldet wurde als sie selbst. Die unterschiedliche Einstufung von Astrid Siemens-Knoblich und ihren männlichen Kollegen wertete das Gericht als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.
Damit kommt das Gericht zum gleichen Schluss wie die Ökonomin Claudia Goldin, die 2023 den Wirtschaftsnobelpreis für ihre Forschung über die Ungleichheit der Geschlechter erhielt. Claudia Goldin zeigte eindrücklich, dass die gering entlohnte Erwerbstätigkeit von Frauen nicht vorrangig auf Werten, sondern auf Diskriminierung beruhte.
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